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Vrielmann GmbH – mitarbeiter

Beratung zu Elektro- und Rechtssicherheit

Die individuelle Beratung rund um die elektrotechnische Sicherheit und der rechtssicheren Organisation gehört zu unserem Leistungsangebot.

Rechtssichere Organisation im Elektrobereich: sicher und effektiv handeln

Sie brauchen Unterstützung bei dem Aufbau einer rechtssicheren Organisation Ihres Elektrobereichs? Wir begleiten Sie dabei und bieten Ihnen eine individuelle Beratung sowie grundlegende Schulungen zur elektrotechnischen Sicherheit.

Für den Elektrobereich müssen in jedem Unternehmen gesetzliche Verordnungen, Sicherheitsmaßnahmen und Richtlinien eingehalten werden, um die Mitarbeiter vor Gefahren zu schützen. Für diese Umsetzung ist in der Regel der Unternehmer selbst verantwortlich. Durch die Komplexität der rechtlichen Anforderungen verfügt der Unternehmer selbst häufig nicht über die notwendige fachliche Qualifikation, sofern er keine Elektrofachkraft ist. Es fällt zunehmend schwer, den Überblick zu bewahren.

Im Schadensfall kann das Urteil „Organisationsverschulden“ erhebliche Konsequenzen mit sich ziehen. Wenn der Unternehmer die verantwortliche Leitung seines elektrotechnischen Betriebs oder eines Betriebsteils nicht selbst übernehmen kann oder möchte, muss gemäß DIN VDE 1000-10 eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) benannt werden.

Welche grundlegenden Aspekte hier von besonderer Relevanz sind, wie Sie am besten vorgehen können und welche Unterstützung Sie von der Vrielmann GmbH erfahren, erläutern wir gerne.

Gutachtliche Stellungnahme

Das Fundament für den Aufbau einer rechtsicheren Organisation ist die Erstellung einer Ist-Analyse. Die Ist-Analyse ist notwendig, um den aktuellen Stand des elektrotechnischen Betriebsteils aufzunehmen, Defizite zu erkennen und durchzuführende Schritte zu ermitteln. Eine Begehung der elektrischen Betriebsstätten dient zur Aufnahme der Arbeitsbereiche und Aufgaben der Beschäftigten im Elektrobereich. Auf Grundlage der ermittelten Informationen wird ein Gutachten erstellt, welches die Defizite mit einer Gewichtung darstellt, um eine chronologisch sinnvolle Abarbeitung der zu erledigten Punkte zu definieren.

Gefährdungsbeurteilung:

Um die Sicherheit im Unternehmen zu gewährleisten, sind Unternehmen verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Die potenziellen Gefahren müssen analysiert und konkrete Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden.

Fremdfirmenregelung:

Wenn eine Fremdfirma im Unternehmen zum Einsatz kommt, gilt es, mögliche gegenseitige Gefährdungen zu besprechen und Sicherheitsregeln im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes festzulegen. Es müssen Verantwortlichkeiten klar definiert, koordiniert und vertraglich festgehalten werden.

Arbeits- und Betriebsanweisungen:

Die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergebenen Schutzmaßnahmen sind den Mitarbeitern in Form von Arbeits- und Betriebsanweisungen zur Verfügung zu stellen.

Gefährdungsbeurteilung: Gefahren analysieren und Maßnahmen ableiten

Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist zentral für die gesamte Arbeitsschutzorganisation. Durch die Bewertung der Gefährdungen werden sinnvolle Maßnahmen erarbeitet, um das Risiko eines Arbeitsunfalls möglichst gering zu halten. Dabei wird nach dem TOP-Prinzip vorgegangen, indem zuerst technische, dann organisatorische und im Anschluss persönliche Schutzmaßnahmen erarbeitet und beispielsweise in Form von Arbeitsanweisungen den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden. Auf Basis der ermittelten Gefährdungen und dem damit verbundenen Anlagenzustand werden unter anderem die Grundlagen geschaffen, um sinnvolle Prüffristen für die elektrischen Anlagen festzulegen.

TOP-PRINZIP

Technische Maßnahmen
Organisatorische Maßnahmen
Persönliche Maßnahmen

Die wichtigsten Erkenntnisse der wesentlichen Gefahren müssen mit Hilfe von regelmäßigen Unterweisungen den Mitarbeitern vorgestellt werden. Dabei können die Unterweisungen, je nach Aufgabenbereich der Beschäftigten ganz individuell ausfallen.

Wichtig: Es ist zu beachten, dass die Gefährdungsbeurteilung nur durch fachkundige Personen gemäß Betriebssicherheitsverordnung durchgeführt werden darf. Was bedeutet dies für den Bereich der elektrischen Anlagen? Die Gefährdungsbeurteilung muss von einer erfahrenen Elektrofachkraft mit Kenntnissen der einschlägigen Normen durchgeführt werden. Die Annahme, dass die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung im Elektrobereich von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) oder einem Sicherheitsbeauftragten durchgeführt werden kann, ist somit nur unter der beschriebenen Voraussetzung möglich.

Schritte zur Gefährdungsbeurteilung:

  1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfassen
  2. Gefährdungen ermitteln und beurteilen
  3. Schutzmaßnamen festlegen und durchführen
  4. sinnvolle Prüffristen festlegen
  5. Dokumentation
  6. Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen überprüfen
  7. Gefährdungsbeurteilung regelmäßig überprüfen und ggf. anpassen

Prüforganisation elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Die Ermittlung und Festlegung von Prüffristen ist ein wesentlicher Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung. Nach BetrSichV § 3 Absatz (6) sind die Prüffristen so festzulegen, dass die elektrischen Anlagen bis zur nächsten Prüfung sicher betrieben werden können. Bestimmte Intervalle werden für elektrische Anlagen in dieser Verordnung nicht festgelegt. Es wird verwiesen auf die technischen Regelwerke des Verbandes der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (DIN VDE 0105-100: Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel) sowie die Deutschen Gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften (DGUV V3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel).

In der DIN VDE 0105-100 Absatz 5.3.3.101.6 wird folgende Angabe zu der Häufigkeit wiederkehrender Prüfungen gemacht: „Die Häufigkeit der wiederkehrenden Prüfung einer Anlage muss bestimmt werden unter Berücksichtigung der Art der Anlage und Betriebsmittel, der Verwendung und des Betriebs der Anlage, Häufigkeit und Qualität der Anlagenwartung und der äußeren Einflüsse, denen die Anlage ausgesetzt ist.“

Zur Entscheidungsfindung der Festlegung von Prüffristen wird häufig die Tabelle 1A der DGUV V3 verwendet. Die Festlegung muss jedoch mit Hilfe der eigenen Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Grundlage der Festlegung der Intervalle ist eine ausführliche Begutachtung der elektrischen Anlage, bei der u. a. folgende Punkte berücksichtigt werden müssen:

  • Schmutz
  • Feuchtigkeit
  • Alterung
  • Auslastung/Überlastung
  • Störlichtbogenenergie

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite Wartung.

Bewertung der Störlichtbogenenergie

Die Thematik rund um den Personenschutz vor den Auswirkungen eines Störlichtbogens nimmt in Deutschland eine immer stärkere Rolle ein. Seit der Aktualisierung der DIN VDE 0105-100 – „Betrieb elektrischer Anlagen“ im Jahre 2015 ist der Unternehmer dazu verpflichtet, sich mit den Gefahren eines Störlichtbogens auseinanderzusetzen

Persönliche Schutzausrüstung

Eine Verbesserung des Personenschutzes gegen die Auswirkungen von Störlichtbögen kann durch die Auswahl persönlicher Schutzausrüstung gegen Störlichtbögen (PSAgS) erzielt werden. Um die dazu nötigen Erkenntnisse zu erhalten, wird auf die DGUV-Information 203‑077 „Thermische Gefährdung durch Störlichtbögen“ hingewiesen, die eine entsprechende Hilfestellung bei der Auswahl bietet.

Alle nötigen Berechnungen der Störlichtbogenenergien, die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung mit entsprechender Arbeitsanweisung und die Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung kann durch unsere Spezialisten durchgeführt werden.

Zu den resultierenden Maßnahmen der Gefährdungsbeurteilungen zählt auch ein Konzept für die Unterweisung und Schulung von Mitarbeitern. Informieren Sie sich dazu bei der Vrielmann Akademie.