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Vrielmann GmbH - Elektrofachkraft

Elektrofachkraft (EFK)

Worum geht’s?

Elektrofachkräfte müssen gem. ArbSchG und DGUV V1 jährlich für den betroffenen Arbeitsbereich unterwiesen werden. Normative Änderungen und arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse werden aufgefrischt, ergänzt und vertieft.

Teilnehmer:

Die Jahresunterweisung richtet sich an Elektrofachkräfte, die allein oder mit Fachkollegen elektrische Anlagen errichten, erweitern, in Betrieb setzen und elektrische Betriebsmittel Instandsetzen müssen. Des Weiteren richtet sich diese Jahresunterweisung an Elektrofachkräfte, die zweckbezogene elektrische Anlagen im Prüffeld und Labor errichten, ändern und in Betrieb nehmen müssen sowie an Elektrofachkräfte, die für Lehrtätigkeiten ihr Fachwissen auffrischen wollen und bei der Ausbildung von Elektrofachkräften mitwirken.

Dauer:

1-tägig

Inhalt:

  • Rechtliche Grundlagen
    • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
    • Betriebssicherheitsverordnung(BetrSichV)
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
    • DGUV V1
    • DGUV V3
    • DGUV Information 203-077
  • VDE-Bestimmungen
  • Rechtssichere Elektroorganisation
    • Aufgaben und Pflichten einer EFK
    • Die EFK im Betrieb mit festgelegtem Aufgabenbereich
    • TOP Prinzip, Schulungen und Unterweisung
  • Fachspezifisches Wissen im Bereich der EFK
  • Gefahren des elektrischen Stromes
    • 5 Sicherheitsregeln
    • Erste-Hilfe Maßnahmen
    • Brandschutz in elektrischen Anlagen
    • Gefahren des elektrischen Stromes
  • Arbeiten an elektrischen Schaltanlagen im Aufgabenbereich der EFK

Termine und Anmeldung: