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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)

 

Worum geht’s?

Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten müssen gem. ArbSchG und DGUV V1 jährlich für die festgelegte Tätigkeiten unterwiesen werden. Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung beschrieben sind. Sie haben mit der Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten besondere Verantwortung übernommen, sind dabei aber auch besonderen Gefahren ausgesetzt. Unzureichende Fortbildungen zählen zu einer der Hauptursachen für Elektrounfälle, weswegen die gesetzlichen Unfallversicherungen alle Arbeitgeber verpflichten, Ihre mit elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln betrauten Fachkräfte durch eine jährliche Pflichtunterweisung auf die besonderen Gefährdungen wiederkehrend zu schulen.

Teilnehmer

Diese Jahresunterweisung richtet sich an Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten aus allen Branchen.

Dauer:

1-tägig

Inhalt:

  • Rechtliche Grundlagen (ArbSchG, BetrSichV
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
    • DGUV V1
    • DGUV V3
    • DGUV Information 203-07
  • VDE-Bestimmungen
  • Rechtssichere Elektroorganisation
    • Aufgaben und Pflichten einer EFKffT
    • Die EFKffT im Betrieb mit festgelegtem Aufgabenbereich
    • TOP Prinzip, Schulungen und Unterweisungen
  • Technische Grundlagen
  • Technische Grundlagen Schaltgeräte und Schutzorgane
  • Gefahren des elektrischen Stromes
    • 5 Sicherheitsregeln
    • Erste-Hilfe Maßnahmen
    • Brandschutz in elektrischen Anlagen
    • Gefahren des elektrischen Stromes
  • Arbeiten an elektrischen Schaltanlagen im Aufgabenbereich der EFKffT

 

Termine und Anmeldung: