
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)
Worum geht’s?Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten müssen gem. ArbSchG und DGUV V1 jährlich für die festgelegte Tätigkeiten unterwiesen werden. Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung beschrieben sind. Sie haben mit der Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten besondere Verantwortung übernommen, sind dabei aber auch besonderen Gefahren ausgesetzt. Unzureichende Fortbildungen zählen zu einer der Hauptursachen für Elektrounfälle, weswegen die gesetzlichen Unfallversicherungen alle Arbeitgeber verpflichten, Ihre mit elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln betrauten Fachkräfte durch eine jährliche Pflichtunterweisung auf die besonderen Gefährdungen wiederkehrend zu schulen. TeilnehmerDiese Jahresunterweisung richtet sich an Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten aus allen Branchen. Dauer:1-tägig |
Inhalt:
|
Termine und Anmeldung:
- Unsere Schulungen sind auch auf Wunsch als Inhouse-Schulungen bei Ihnen vor Ort möglich
- Vergabe von einzelnen Plätzen oder Gruppenanmeldungen sind über das Bildungswerk möglich: https://bildungswerk-grafschaft.de/kursangebote/
- Sollten Sie noch Fragen haben oder mehr Informationen benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!
Ihre Ansprechpartner

Milan Lügtenaar

Rufen Sie uns an:
05921 81918-0