Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)
Worum geht’s?Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten müssen gem. ArbSchG und DGUV V1 jährlich für die festgelegte Tätigkeiten unterwiesen werden. Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung beschrieben sind. Sie haben mit der Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten besondere Verantwortung übernommen, sind dabei aber auch besonderen Gefahren ausgesetzt. Unzureichende Fortbildungen zählen zu einer der Hauptursachen für Elektrounfälle, weswegen die gesetzlichen Unfallversicherungen alle Arbeitgeber verpflichten, Ihre mit elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln betrauten Fachkräfte durch eine jährliche Pflichtunterweisung auf die besonderen Gefährdungen wiederkehrend zu schulen. TeilnehmerDiese Jahresunterweisung richtet sich an Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten aus allen Branchen. Dauer:1-tägig |
Inhalt:
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Termine und Anmeldung:
- Die Terminierung und Anmeldung erfolgt über das Bildungswerk der Grafschafter Wirtschaft e. V.
- Gruppen ab 10 Personen melden sich direkt bei uns: akademie@vrielmann.com
- Inhouse-Schulungen bei Ihnen vor Ort sind ebenfalls möglich. Melden Sie sich gerne.
Rufen Sie uns an:
05921 81918-0