
Jahresunterweisung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)
Worum geht’s?Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten müssen gem. ArbSchG und DGUV V1 jährlich für die festgelegte Tätigkeiten unterwiesen werden. Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung beschrieben sind. Sie haben mit der Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten besondere Verantwortung übernommen, sind dabei aber auch besonderen Gefahren ausgesetzt. Unzureichende Fortbildungen zählen zu einer der Hauptursachen für Elektrounfälle, weswegen die gesetzlichen Unfallversicherungen alle Arbeitgeber verpflichten, Ihre mit elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln betrauten Fachkräfte durch eine jährliche Pflichtunterweisung auf die besonderen Gefährdungen wiederkehrend zu schulen. TeilnehmerDiese Jahresunterweisung richtet sich an Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten aus allen Branchen. Dauer:1-tägig |
Inhalt:
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