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Vrielmann GmbH - Elektrisch unterwiesene Person

Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP)

Worum geht’s?

Laut der DIN VDE 0105-100 ist eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP) eine Person, die  durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen behlehrt wurde.“ Diese Unterweisung befähigt Laien der Elektrotechnik dazu bestimmte Aufgaben an elektrischen Anlagen, unter Aufsicht einer Elektrofachkraft, durchzuführen. Zur Erhaltung der Befähigung ist eine jährliche Wiederholung der Unterweisung erforderlich.

Teilnehmer:

Diese Jahresunterweisung richtet sich an elektrotechnische Laien sowie elektrotechnisch unterwiesene Personen, die eine Berechtigung als EUP erhalten oder behalten wollen.

Dauer:

1-tägig

Inhalt:

  • Rechtliche Grundlagen
    • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
    • Betriebssicherheitsverordnung(BetrSichV)
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
    • DGUV V1
    • DGUV V3
    • DGUV Information 203-077
  • VDE-Bestimmungen
  • Rechtssichere Elektroorganisation
    • Aufgaben und Pflichten einer EUP
    • Die EUP im Betrieb mit festgelegtem Aufgabenbereich
    • TOP Prinzip, Schulungen und Unterweisung
  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Gefahren des elektrischen Stromes
    • 5 Sicherheitsregeln
    • Erste-Hilfe Maßnahmen
    • Gefahren des elektrischen Stromes
  • Arbeiten an elektrischen Schaltanlagen im Aufgabenbereich der EUP

Termine und Anmeldung: